Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Zustandekommen eines Beherbergungsvertrages
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsverträge über die vorübergehende Überlassung von Ferienunterkünften zu Erholungs- und Urlaubszwecken gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die Überlassung erfolgt ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch; die Unterkunft darf nicht als Haupt- oder Nebenwohnsitz genutzt oder beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
(2) Mit Ihrer über das von uns bereitgestellte Formular digital übermittelten Buchungsanfrage geben Sie eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an uns ab. Der Beherbergungsvertrag kommt einerseits mit dem Angebot in Form der Buchungsbestätigung durch uns, andererseits mit der Überweisung einer Anzahlung gemäß Buchungsbestätigung durch Sie oder einen durch Sie Beauftragten zustande.
(3) Der Anmelder übernimmt bei Zustandekommen eines Beherbergungsvertrages die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten weiterer angemeldeter Mitbewohner.
(4) Das Hausrecht verbleibt während der gesamten Vertragsdauer beim Beherbergungsbetrieb.
§ 2 Leistungen
(1) Zur Nutzung unserer Ferienunterkunft sind nur die in der Buchungsanfrage angegebenen Personen berechtigt.
(2) Bei unseren Ferienunterkünften sind Stromkosten, Wasserkosten, Endreinigung, Handtücher, Bett- und Tischwäsche im Preis enthalten, soweit dies nicht anderweitig in unserer Preisliste aufgeführt ist.
(3) Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zu übergeben.
(4) Sie sind verpflichtet, die Unterkunft schonend und pfleglich zu behandeln und nach Ablauf des Beherbergungsvertrages unverzüglich zu räumen. Von Ihnen oder einem Mitreisenden verursachte Schäden müssen ersetzt werden. Bei Ihrer Abreise sind die Unterkunft und das Inventar in demselben Zustand zu übergeben, in dem diese bei Ihrer Ankunft von Ihnen übernommen wurden.
§ 3 Rauchverbot
(1) Das Rauchen sowie die Nutzung von E-Zigaretten, Verdampfern, Shishas und vergleichbaren Erzeugnissen innerhalb des Gebäudes ist aus Brandschutzgründen und zum Erhalt der Wohnqualität untersagt. Ausgenommen hiervon sind medizinische Inhalationsgeräte (z.B. Vernebler zur Atemwegstherapie).
(2) Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 Euro erhoben. Dem Gast bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
(3) Darüber hinaus behalten wir uns vor, die tatsächlich angefallenen Reinigungskosten zur Beseitigung der Rückstände (z.B. Geruch oder Verfärbungen) sowie nachgewiesene entgangene Einnahmen durch mangelnde Nutzbarkeit der Unterkunft in Rechnung zu stellen.
§ 4 Zahlung des Beherbergungspreises; Anzahlung
(1) Vor Zustandekommen des Beherbergungsvertrages (nach erfolgter Bestätigung durch uns) ist eine Anzahlung zu zahlen. Bei Buchungen, die mehr als 14 Tage vor Anreise erfolgen, beträgt die Anzahlung 20 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch 50 Euro. Bei Buchungen bis einschließlich 14 Tage vor Anreise ist der Gesamtpreis als Anzahlung fällig.
(2) Ein nach Absatz 1 verbleibender Restbetrag ist spätestens bei Anreise zu zahlen. Eine Zahlung nach Abreise ist nicht möglich. Auf Wunsch stellen wir vorab eine Rechnung aus, sodass der Gesamtbetrag vor Anreise beglichen werden kann.
(3) Die Anzahlung muss bis zum auf der Buchungsbestätigung angegebenen Datum auf unserem Konto eingegangen sein.
§ 5 Rücktritt; Stornierungskosten
(1) Sollten Sie von der Buchung zurücktreten, empfehlen wir Ihnen, dies aus Nachweisgründen schriftlich zu tun.
(2) Wird der Vertrag kurz nach der Buchung storniert und fällt die Stornierung nicht in einen der nachfolgend genannten Zeiträume oder ist die Anzahlung höher als die unten genannten Pauschalsätze, verfällt die Anzahlung als Stornogebühr.
(3) Es gelten folgende Stornierungspauschalen:
Bei einer Stornierung 60 bis 30 Tage vor Vertragsbeginn: 25 % des Preises
Bei einer Stornierung ab dem 29. Tag vor Vertragsbeginn: 50 % des Preises
(4) Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, als in den Pauschalsätzen aufgeführt. Gegen Nachweis sind wir berechtigt, eventuell anfallende höhere Kosten in Rechnung zu stellen.
(5) Wir sind berechtigt, den Vertrag in Fällen höherer Gewalt, z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Zerstörung von Unterkünften oder sonstigen entsprechend schwerwiegenden Gründen, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 6 Haftung
(1) Wir haften im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
(2) Gegebenheiten, die Unterkünfte selbst nicht unmittelbar betreffen, gehören nicht zu unseren Leistungen und liegen daher außerhalb unseres Verantwortungsbereichs.
(3) Gewährleistung und Schadensersatz übernehmen wir nur innerhalb dieses Rahmens. Unsere Haftung ist auf den vereinbarten Beherbergungspreis beschränkt, soweit ein Schaden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 7 Beanstandungen; Mitwirkungspflicht
(1) Bei Beanstandungen müssen Sie unverzüglich von uns direkt Abhilfe verlangen.
(2) Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
(3) Kommen Sie durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
§ 8 Vertragsende und Räumung
(1) Der Beherbergungsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Beherbergungszeit.
(2) Nach Ablauf der Beherbergungszeit ist die Unterkunft unverzüglich zu räumen. Erfolgt keine fristgerechte Räumung, behalten wir uns vor, nach fruchtloser Fristsetzung die Räumung durchzusetzen.
(3) Bei verspäteter Räumung sind wir berechtigt, für jede angefangene Stunde ein anteiliges Entgelt entsprechend dem Tagespreis sowie Schadensersatz für nachweislich entgangene Folgebuchungen zu verlangen.
§ 9 Allgemeines
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Beherbergungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Beherbergungsvertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Mit der Buchungsanfrage erkennen Sie und die in der Anmeldung angegebenen Reiseteilnehmer diese Bedingungen und den Inhalt der Buchungsanfrage rechtsverbindlich an.
§ 10 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen Osterode am Harz. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Stand: 7. Januar 2026
Version 1.1